Ergotherapie in unserer Praxis:

Folgende Therapien bieten wir Deinem Kind und Dir in unserer Praxis:

Ergotherapie

Tiergestützte Ergotherapie

Reflexintegration

Neurofeedback

Elternberatung

Wir beantworten Deine Fragen zur Ergotherapie:

Benötigen wir ein Rezept zur Behandlung?

Ja! Da wir nur auf Anordnung des Arztes in Form eines Kassen- oder Privatrezeptes Ergotherapie durchführen dürfen.

Wer stellt Verordnungen für Ergotherapie aus?

Um eine ergotherapeutische Behandlung zu erhalten, benötigst Du eine Verordnung von Deinem behandelnden Arzt.

Ärzte folgender Fachrichtungen können Ergotherapie verordnen:

  • ​Allgemeinmediziner
  • Kinderärzte
  • Neurologen
  • Psychiater
  • Psychotherapeuten
  • Kinder- und Jugendpsychotherapeuten

Die Therapiezeiten betragen je nach Heilmittel 30 bis 60 Minuten und finden in der Regel einmal wöchentlich statt.

Wenn Du Fragen zu einer ergotherapeutischen Verordnung/Rezept hast oder unsicher bist, welcher Arzt die Verordnung ausstellen kann, stehen wir Dir gerne zur Verfügung.

Müssen wir für die Therapie Zuzahlungen leisten?

Kinder bis 18 Jahre sind zuzahlungsbefreit.

Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren müssen 10 € Rezeptgebühr und 10 % der Behandlungskosten als Zuzahlung leisten. (Paragraph 32 SGB V)

Für Privat Versicherte gilt diese Zuzahlung nicht, es kann jedoch sein, dass Privatversicherungen die Behandlungskosten nur teilweise übernehmen.
Fragen Sie hierzu vorher bei Ihrer Versicherungen nach, in welcher Höhe die Kosten übernommen werden.

Für wen ist Ergotherapie?

Ergotherapie unterstützt Dein Kind, wenn es in seiner motorischen, kognitiven, psychischen, sozialen Entwicklung und der Wahrnehmungsverarbeitung gegenüber Altersgenossen abweicht. Dies zeigt sich zum Beispiel durch auffällig schlechteres Lesen als gleichaltrige Kinder oder wenn es motorische Probleme im Alltag gibt, wie das Zubinden der Schuhe. Auch bei auffälligen Schwierigkeiten in der Sinneswahrnehmung hilft die Ergotherapie.

Hier einige Probleme, bei denen die Ergotherapie zum Einsatz kommen kann:

  • Lernstörungen, z. B. beim Umgang mit Zahlen und Mengen oder dem Schreiben- und Lesenlernen
  • Aufmerksamkeits- und Konzentrationsdefiziten
  • UEMF – umschriebene Entwicklungsstörungen der grob- und feinmotorischen Funktionen
  • Allgemeine Entwicklungsauffälligkeiten, -verzögerungen
  • AD(H)S – Aufmerksamkeitsstörungen mit und ohne Hyperaktivität
  • SI-Störungen, also die Dysfunktionen der sensorischen Integration
  • Autismus-Spektrum Störungen
  • Problemen in der Bewegungsentwicklung
  • Einschränkungen in der Feinmotorik, wie Hand-/Fingerbeweglichkeit und -geschicklichkeit
  • Schwierigkeiten in der Malentwicklung und/oder in der Grafomotorik, also der schreibmotorischen Entwicklung, wie dem Umgang mit dem Stift, Malen, Grundmuster der Schrift etc.
  • Schwierigkeiten in der grobmotorischen Koordination und im Gleichgewicht, Kinder mit Problemen im Hautempfinden, wie der Unter- oder Überempfindlichkeit
  • Einschränkungen in der visuellen Wahrnehmung, also der Sehwahrnehmung
  • Problemen in der auditiven Wahrnehmung, also der Hörwahrnehmung
  • Problemen in der Aufmerksamkeit und/oder Konzentration Kinder mit Schwierigkeiten in der kognitiven Entwicklung, wie geistige Funktionen, Denkentwicklung und auch Intelligenzentwicklung
  • Leseschwierigkeiten
  • Problemen im Schriftspracherwerb/ in der (Recht-) Schreibung
  • Rechenschwierigkeiten
Das erste Mal Ergotherapie?

Um Dir einen kleinen Einblick zu geben, wie die Ergotherapie bei uns in der Regel abläuft, haben wir hier für Dich eine kleine Übersicht.

Es ist uns sehr wichtig, Dich und Dein Kind in die Planung der Therapie mit einzubeziehen. Auch die tägliche Stimmung Deines Kindes spielt eine Rolle, um Therapiestunden bei Bedarf flexibel anzupassen.

1. Terminvereinbarung
Du vereinbarst telefonisch oder per Mail einen Termin für ein Erstgespräch in unserer Praxis, bei welchem wir einander kennenlernen können.

2. Befunderhebung
Beim Erstgespräch geht es primär darum, alle Informationen zu sammeln und die Behandlungsziele zu definieren. Da auch die Verordnung des Arztes besprochen wird, ist es wichtig, dass uns hier bereits das Rezept vorliegt.

3. Kennenlernen
Hierbei lernt Dein Kind die Praxis in sicherer Umgebung kennen. Beim Erklären der einzelnen Räume können einige Therapiegeräte und Spiele ausprobiert werden. Dadurch soll Deinem Kind das Gefühl der Sicherheit vermittelt werden, denn immerhin ist es wichtig, dass sich das Kind bei uns wohlfühlt.

4. Therapie
Während der ersten Therapiestunden steht die Diagnostik und Zielsetzung im Fokus, daher werden verschiedene Methoden der Behandlung getestet. Nah- und Fernziele werden dabei stetig überprüft und analysiert. Da wir sehr viel Wert auf die Einbeziehung der Eltern, also Dir, legen, findet nach jeder Therapiestunde ein kurzes Feedbackgespräch statt.

5. Reflexion
In der 9. Einheit findet ein ca. 20-minütiges Elterngespräch statt, in dem wir gemeinsam die Symptome und Ziele besprechen und neu bewerten.

6. Abschluss
Wenn die festgelegten Therapieziele erreicht sind, gilt die Behandlung als erfolgreich abgeschlossen. In manchen Fällen empfiehlt es sich, die Ergotherapie zu verlängern. Dann ist ein erneutes Rezept durch den behandelnden Arzt erforderlich.

Für wen wird Neurofeedback angeboten?

Wir bieten Neurofeedback für Kinder, Jugendliche sowie Erwachsene an. Mehr Informationen dazu hier.

Was ist, wenn wir kurzfristig nicht kommen können?

Wir bemühen uns, durch koordinierte Planung Wartezeiten zu minimieren und Dir einen fixen Behandlungsplan zu garantieren. Dein Termin ist speziell für Dich reserviert. Daher legen wir großen Wert darauf, dass alle vereinbarten Termine pünktlich wahrgenommen werden. Dies ermöglicht es uns, die Therapieziele Deines Kindes effizient zu erreichen und unsere Kapazitäten optimal zu nutzen.

Wenn Du nicht erscheinst oder kurzfristig absagst, können wir den Termin meist nicht mehr anderweitig vergeben. Da Krankenkassen nur tatsächlich wahrgenommene Behandlungen bezahlen, entstehen der Praxis durch nicht wahrgenommene Termine Kosten, die wir dann an Dich weiterberechnen müssen.

Absagefrist:
Termine, die nicht wahrgenommen werden können, müssen spätestens 24 Stunden vor dem geplanten Termin abgesagt werden.

Ausfallgebühr:
Bei kurzfristigen Absagen innerhalb von weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen berechnen wir eine Ausfallgebühr in Höhe der aktuellen Behandlungskosten. 

Wie sagst Du einen Termin ab?
Falls Du einen Termin absagen musst, bitten wir Dich, uns so schnell wie möglich telefonisch unter 08362 / 911 89 26 oder per E-Mail an info@ergotherapie-move.de zu kontaktieren. Solltest du uns telefonisch nicht erreichen, kannst Du uns gerne eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen oder eine E-Mail senden.

Hinweis:
Mit der Vereinbarung eines Termins in unserer Praxis akzeptierst Du unsere Regelungen zu Terminabsagen und Ausfallgebühren.

Wir danken Dir für Dein Verständnis und Deine Mithilfe, unseren Praxisablauf reibungslos zu gestalten.

Noch nicht genügend Informationen?

Wir sind für Dich und Dein Kind da! Kontaktiere uns gerne: 

12 + 2 =

Icons designed by Freepik