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AUSFALLGEBÜHREN FÜR NICHT WAHRGENOMMENE TERMINE

Jedem von uns kann mal etwas dazwischen kommen und natürlich kann es vorkommen, dass Du aus den unterschiedlichsten Gründen Deinen Termin nicht rechtzeitig, also spätestens 24 Stunden vor der Behandlung, absagen kannst. Aber dennoch bitten wir Dich in genau solchen Situationen um Verständnis, dass wir bei einer so kurzfristigen Terminabsage eine Ausfallgebühr in Höhe der Kosten der ausgefallenen Behandlung in Rechnung stellen müssen. Und das auch, wenn Dein Fernbleiben unverschuldet ist, weil du z.B. krank geworden bist.

Wir bemühen uns, durch koordinierte Planung, Wartezeiten auf ein Minimum zu reduzieren und Dir so einen fixen Behandlungsplan zu garantieren. Du kannst mit der angegeben Zeit planen und Deinen weiteren Tagesablauf darauf abstimmen. Das bedeutet aber auch, dass wir diesen Zeitraum speziell für Dich „reserviert“ haben. Erscheinst Du also nicht zu Deinem Termin, oder sagst kurzfristig (weniger als 24h vor dem Termin) ab, ist es uns dann oft nicht mehr möglich diesen Termin anderweitig zu vergeben. Durch diesen nicht wahrgenommenen Termin entstehen für die Praxis Kosten, die dann aber nicht gedeckt werden können, da Krankenkassen nur tatsächlich wahrgenommene Behandlungen bezahlen. Das heißt dann, dass jeder abgesagte Termin einen Leerlauf an Kapazitäten und Therapeuten bedeutet, der natürlich auch mit Kosten verbunden ist. In einer solchen Situation müssen wir dann die entstandenen Kosten an Dich weiter berechnen.